Satzung!!!!!!


§1 Name und Sitz des Fanclubs

Der Club führt den Namen FC Lucky 08. Er wurde am 15.05.2008 gegründet.

Der Club hat seinen Sitz in Untereisesheim

§2 Zweck des Fanclubs

Der Zweck des FC Lucky 08 ist es, Fußballfreunde von der TSG 1899 Hoffenheim zusammenzuführen und ihnen eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten.

§3 Haftung

Der Fanclub haftet nicht für Schäden oder Verluste die Mitglieder verursachen.

Der Fanclub haftet auch in keinem Fall für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Fanclubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.

§4 Mitgliedschaft

Mitglieder des 1899 Hoffenheim Fanclub Lucky 08 können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden.

Die Anmeldung zur Aufnahme in den Fanclub kann persönlich, per E-Mail oder durch das Anmeldeformular in der Homepage erfolgen. Die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.

Die Mitgliedschaft wird beendet:

durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des Fanclubs, der nicht begründet werden muss. Ein Austritt kann nur zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden. Es genügt hierzu die rechtzeitige Absendung dieser schriftlichen Erklärung. Es besteht kein Anrecht auf Rückzahlung des entrichteten Mitgliedbeitrages.durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzung des Fanclubs- oder gegen die Stadionverordnungen

Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Fanclubs schwer verstoßen hat oder die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt. Das Mitglied hat das Recht gehört zu werden.

§5 Mitgliedversammlung

Die Clubversammlung soll einmal im Monat an einem festgelegten mit den Mitgliedern abgesprochenen Tag und Ort stattfinden. In besonderen Fällen kann der Vorstand aber auch einen Alternativtermin und Ort wählen. Der genaue Termin sowie der Ort wird dem Mitglied jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.

Alle Clubmitglieder können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.

Satzungsänderungen können nur auf der Jahreshauptversammlung vorgenommen werden und benötigen eine 2/3 Mehrheit.

§6 Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt und beschließt über:

Wahl der Vorstandsmitglieder

Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen

Satzungsänderungen

Jahresaktivitäten

Vorstandsmitglieder sollen in der Regel auf 3 Jahre, gewählt werden. Die Wahlen sollen nach Möglichkeit im Wechsel stattfinden, die Vorstandsmitglieder bleiben aber im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben. Wählbar sind alle volljährigen Mitglieder, die dem Fanclub mindestens 6 Monate angehören.

In besonderen Fällen kann der Vorstand auch eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen.

Die Ladungsfrist und Bekanntgabe der Tagesordnung beträgt bei ordentlichen wie außerordentlichen Jahreshauptversammlungen immer mindestens drei Wochen vor Veranstaltungstermin.

Die Ladung der Jahreshauptversammlung erfolgt schriftlich durch Brief oder E-Mail.

§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.

Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vermögen des Fanclubs.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen finanziellen Zuwendungen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:

Erwachsene 35€

Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 20€

    Familien 60€

Der Beitrag wird durch Einzugsermächtigung am 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres abgebucht. Neumitglieder bezahlen  den Beitrag bei Eintritt.

§8 Organe des Fanclubs

Die Organe des Fanclubs sind:

Die Jahreshauptversammlung

Die Mitgliederversammlung

Der Vorstand

§9 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender

Schriftführer/in

Kassierer/in

Beisitzer/innen

Die Anzahl der Beisitzer/innen beschließt die Vorstandschaft.

Der Vorstand beschließt über alle Fanclubangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.

Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

§10 Allgemeines

Mit der Mitgliedschaft in diesen Fanclub erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch an, dies erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend genannten Punkte.

Ein Verstoß gegen die Satzung, insbesondere ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt umgehend zum Ausschluss aus dem Fanclub.

Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist.

Das Mitglied erklärt, dass rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen, weder unterstützt, noch publiziert oder sonst wie von ihm verbreitetet werden.

Das Mitglied erklärt, dass es sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts), sowie auf der An- und Abfahrt zum Stadion an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen hält.

Das Mitglied hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet (Forum, Chat, etc.) so zu verhalten, dass dem Fanclub kein Imageverlust entsteht.

§11 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Fanclubs kann nur in einer Jahreshauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Fanclubauflösung den Mitgliedern angekündigt ist. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder. Der Fanclub ist allerdings automatisch aufgelöst, wenn weniger als 5 Mitglieder im Fanclub sind. Bei Auflösung des Fanclubs fällt das Vermögen des Fanclubs der Arbeiterwohlfahrt Untereisesheim, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen zu verwenden hat.


Untereisesheim im Januar 2018